Säule 2 KCanG
Seit Jahrtausenden nutzen die Menschen Hanfgewächse wie z.B. Cannabis und Hopfen im Alltag. Sie brauen Bier daraus, bauen Häuser damit, stellen Papier und Textilien her und nutzen Hanf als Arznei oder Rauschmittel. Als vor einhundert Jahren der Bann über Cannabis unter fragwürdigen Umständen und mit Beteiligung deutscher Pharmaunternehmen ausgesprochen wurde, bedeutete dies einen Akt der Umsatzstrategie und nicht eine Maßnahme, welche die Volksgesundheit unterstützen sollte. Cannabis als bis dahin viel genutztes Schmerzmittel wurde durch das Produkt Heroin von Bayer ersetzt.
Die späteren Gerüchte über die angebliche Schädigung der Gesellschaft durch den Hanf basieren im Wesentlichen auf der rassistischen Agitation eines gewissen Harry Jacob Anslinger, der, wie sich später herausstellte, mit Falschbehauptungen wesentlich dazu beitrug, dass Cannabis verboten wurde.
Durch ungeprüfte Wiederholung dieser Fakenews und den anhaltenden Druck der Pharmaunternehmen kamen die Single Convention on Narcotic Drugs der UN und der Rahmenbeschluss RB 2004 757/JI der EU zustande, die einer sinnvollen Legalisierung von Cannabis für den Freizeitgebrauch noch heute im Wege stehen.
2024 tat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt, in dem sie durch das Konsumcannabisgesetz den begrenzten Besitz und den Eigenanbau, sowie den gemeinschaftlichen Eigenanbau dekriminalisierte. Der Konsum selbst kann unter Berücksichtigung des Art. 2 GG („allgemeine Handlungsfreiheit“) nicht strafbewehrt sein.
Im Gesetzestext gibt die Legislative den Bürgerinnen und Bürgern nun die Möglichkeit, durch Forschung und Evaluation die Falschaussagen der Vergangenheit zu offenbaren und sinnvolle Alternativen zur Prohibitionspolitik in realitätsnahen Projekten zu entwickeln.
Neben den sogenannten Anbauvereinigungen, die leider nur sehr zögerlich genehmigt werden, ermöglicht es das KCanG nun, in begrenzten, aber aussagekräftigen Modellprojekten zum Zwecke der Forschung Cannabis legal an registrierte Konsumentinnen und Konsumenten abzugeben. Im Gegenzug verpflichten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der begleitenden Studien zur Mitarbeit bei der Evaluation und Datenerhebung.
Diese Projekte sollen grundlegende Datensätze zu Prävalenz, zu Konsumformen und -dichte, sowie zu der Frage liefern, ob eine legale Abgabe von Cannabis zu Freizeitzwecken den bisherigen Schwarzmarkt zu beeinflussen geeignet ist und zwar dahingehend, dass Konsumwillige ein legales Angebot präferieren um damit der organisierten Kriminalität (OK) Wirkmacht und Kapital nachhaltig zu entziehen.
Diese Nachfrageverlagerung ist dringend erforderlich, denn die exorbitante Zunahme des Konsums von ausnahmslos OK-kontrollierten chemischen Substanzen wie beispielsweise Kokain, Methamphetamin oder synthetischen Opioiden wird in allernächster Zukunft für unsere Gesellschaft ein ernstzunehmendes Problem darstellen, dessen Dimensionen sich abzeichnen, wenn man z.B. die Suchtproblematik in den USA betrachtet. Die Ermittlungs- und Strafverfolgungsinstrumente müssen in Bezug auf pflanzliche Rauschmittel entlastet werden, um der sich abzeichnenden Rauschgiftkrise mehr operative Beweglichkeit entgegenzustellen.
Zudem ist eine entkriminalisierte Gruppe von Cannabis nutzenden Menschen auch aus wirtschaftlicher Sicht ein deutlicher Gewinn für die Gesellschaft, betrachtet man Faktoren wie Entstigmatisierung, Senkung der Hemmschwelle für Ratsuchende in offenen Beratungsangeboten und letztlich ein erhöhtes Steueraufkommen, das sogar der Allgemeinheit direkt zugute kommt.
Um was geht es?
Dem Grunde nach spricht nur wenig gegen eine kontrollierte und legale Abgabe von Cannabis. Durch die Forschung in Modellprojekten soll es nun ermöglicht werden, die Argumentation von der emotionalen auf die sachliche Ebene zu verlagern, um die (auch in der EU) erforderliche Entscheidung über eine Legalisierung faktenbasiert anzustreben und nicht aufgrund jahrzehntealter Annahmen. Deutschland ist hierbei nicht allein. Der Verein VierZwanzig e.V. ist bereit, sich an dieser Form der Datenerhebung zu beteiligen und durch die Mitglieder seine Sachkunde aus nunmehr über 30 Jahren niedrigschwelliger Beratungstätigkeit in den Prozess einzubringen. Aus diesem Grund wurde entschieden, eine entsprechende Genehmigung zu beantragen.
Das angestrebte Projekt wird im Amtsbereich Mittelholstein im zentralen Schleswig-Holstein initiiert, um die Datenlage auch in der ländlichen Umgebung abzubilden. Der Amtsbereich Mittelholstein mit 30 Umlandgemeinden umfasst im Kreis Rendsburg-Eckernförde ein Einzugsgebiet von 380 km2, wobei Teile von Mitteldithmarschen hier noch mit einfließen.
Bei einer Einwohnerzahl im Amtsbereich von ca. 25.000 ergibt sich eine Besiedelungsdichte von ca. 65/km2. Setzt man die 12-Monats-Prävalenz bei 10% an, kommen so 2500-3000 mögliche Teilnehmer in Frage. Angepeilt ist allerdings eine Teilnehmerzahl von ca. 1.000 Probanden.
Die alleinige Fokussierung auf Großstadtbereiche halten wir für falsch und möchten dem ein engagiertes Projekt für die Landbevölkerung entgegenstellen, zumal die Konsummuster sich hier von denen z.B. in Berlin-Kreuzberg deutlich unterscheiden dürften.
Primäre Fragestellung in der wissenschaftlichen Begleitung wären neben demografischen Daten die nach Konsummustern, -motiv, menge und -art sowie nach den Auswirkungen auf Bezugsarten (Marktwanderung), außerdem Substanzwechsel der Benutzer infolge von Legalisierung und Umsatzvolumen zur steuerlichen Einordnung.
Unser Plan sieht vor, den registrierten Teilnehmern elektronische Bezugsausweise im Scheckkartenformat zur Verfügung zu stellen, die zusammen mit dem Lichtbildausweis die Bezugsberechtigung für eine Menge von bis zu 50g Cannabisblüten pro Monat darstellen. Alle Produkte sind mit Barcodes versehen, die in den Rechner eingelesen werden. Zudem sollen die Teilnehmer vertraglich verpflichtet in regelmäßigen Abständen an detaillierten Nutzerbefragungen teilnehmen. Es werden feste Regeln für Bezug und Verwendung ebenfalls vertraglich vereinbart. Die Datenauswertung erfolgt anonymisiert. Der Evaluierungszeitraum soll ca. 3 Jahre betragen (mit Option auf Verlängerung).
Wie funktioniert das?
Für die Erhebung der forschungsrelevanten Daten werden wir ein Datenbanksystem mit TSE-Kassensystem, Barcodeanbindung, Userbefragungsmasken und volldigitalisiertem Warenwirtschaftssystem programmieren lassen, das auf den projekteigenen Servern laufen wird.
Es soll einen oder zwei IT-Clientplätze im Abgaberaum geben, in denen die Probanden die Befragungen regelmäßig (angedacht ist einmal monatlich) durchführen können, bevor sie vom System die Freigabe zum Bezug erhalten. Die in der Befragung gemachten Angaben werden ohne direkten Bezug zur konkreten Person gespeichert und verarbeitet. Registrierungsdatenbank und anonymisierte Befragungsprofile werden getrennt voneinander auf Offline-Rechnern gespeichert.
Geplant sind für die Datenerfassung drei Stufen:
Neuregistrierung - Der Proband macht einmalig Angaben zu:
- Person & Lebensumständen, Bildung, Beruf
- Einkommenssituation & frei verfügbares Nettoeinkommen
- Beginn des Cannabiskonsums (Konsumhistorie)
- durchschnittlicher Konsum (Tag / Monat) von Cannabis
- Bei- oder Mischkonsum
- bisherige Bezugsquelle (Schwarzmarkt, Telemedizin, Eigenanbau)
laufender Bezug - Der/die Proband/in macht turnusmäßig Angaben zu:
- Wirkungserwartung (entspannend/anregend/schmerzlindernd)
- Sortenpräferenz (Sativa/Indica/Strains), bevorzugte Wirkstoffstärke
- Konsumform (Rauchen, Beimengung [Tabak], Verdampfen, Essen)
- Konsumort und -zeitpunkt / -intervalle / -pausen
- Bewertung des bisherigen Konsumerlebnisses
- Bewertung des Modells (hinsichtlich Erleichterung)
Ausscheiden - Der/die Proband/in macht letztmalig Angaben zu:
- Persönlicher Nutzen des Modells
- Grund des Ausscheidens
- Bewertung des eigenen Konsums (qualitativ wie quantitativ)
Die erhobenen Rohdaten sollen vom begleitenden wissenschaftlichen Personal statistisch aufbereitet und entsprechend ausgewertet werden, um eine bundesweit vergleichbare Datenlage zu schaffen.
Auswertungsziele sollen sein:
- Prävalenzzahlen, Konsumdichte in Bezug zur Bevölkerungszahl
- Demoskopische Aufschlüsselung der Konsumentinnen und Konsumenten
- Konsumverhalten in Bezug zum verfügbaren Nettoeinkommen
- durchschnittliche Konsummenge pro Person / Monat
- bevorzugte Konsumformen i.S.d. Schadensminimierung
- Verhältnis von Freizeit- zu Medizinalkonsum
- bevorzugte Wirkstoffdichte im statistischen Mittel, Veränderungen
- Konsumbewusstsein der Probanden
- evtl. feststellbarer Bei- oder Mischkonsum, Veränderungen
- Marktwanderung unter Berücksichtigung des Schwarzmarktanteils
- Anzahl der Probanden, die eine freiwillige Beratung in Anspruch nehmen
Wünschenswert wäre, die bundesweit erhobenen Daten im Wege der statistischen Auswertung in eine Langzeitstudie zu überführen, um das KonsumCannabisGesetz (KCanG) den gesellschaftlichen Erfordernissen anzupassen und eine Verbesserung in Sachen Gesundheits- und Jugendschutz zu erwirken.
Diese Daten könnten die Grundlage einer vernünftigen und bedarfsgerechten Legalisierung im europäischen Raum bilden, um die positiven Effekte zu verstärken, nämlich den Rückgang der organisierten Kriminalität in Bezug auf Cannabis. Ebenso könnten sich aus den realistischen Prävalenzdaten gewisse Rückschlüsse auf die Marktmacht eines legalisierten Rauschmittels Cannabis ableiten lassen, auch was den Bereich Steuereinnahmen angeht.
Wer macht was?
Federführend und verantwortlich für das Modellprojekt ist:
- VierZwanzig e.V. - VR 7489KI
- Postanschrift: Dorfstraße 30 in 25557 Beldorf
- Geschäftsstelle: Im Kloster 8 in 25557 Hanerau-Hademarschen
- alleinvertretungsberechtigter Vorsitzender: Olaf Francke
- gem. §§ 51,59,60 & 61 Abs.1 AO FA Kiel - StNr: 20/294/79599
- mildtätig gem. § 52 Abs. 2.1 Nr. 7 AO
- BA-Betriebsnummer: 74867440 / BG-Nummer: 628875912581001
- Mitglied im Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V.
Um das Modellprojekt zu initiieren und einen erfolgreichen Verlauf zu gewährleisten, haben sich verschiedene natürliche und juristische Personen zusammengefunden. Jede Unterstützung ist hier wichtig!
- Kontakt zum Team aufnehmen (per Email): kontakt@modellregion-mittelholstein.de
Den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung i.R.d. KCanG, hier: § 2 Abs. 4 Satz 1 ff. unterstützen:
- Verein Vierzwanzig e.V.- vertreten durch: Olaf Francke - Vorsitzender, seit 1993 im Bereich Suchthilfe und Präventionsberatung tätig, ausgebildeter Sanitäter
- Verein Cannabis Consum Club Psychonautik e.V. - vertreten durch den Vorstand
- Theodor-Storm-Apotheke Hademarschen - vertreten durch Dr. Eckart Niemöller, medizinischer Leiter des Projektes
- WeYu Shop Hademarschen - vertreten durch die Geschäftsleitung, logistische Belange
- Weyland-Yutani Ltd. - vertreten durch das Board of Directors, Bereitstellung von Netzinfrastruktur
- Christian-Albrecht-Universität Kiel - vertreten durch die Fakultät für Sozialesöli>